Ver- und Entsorgung

Müllabfuhr

Allgemeine Informationen für Müllentsorgung

  • Die Müllgefäße sind am Abfuhrtag ab 6.00 Uhr bereitzustellen sofern sie geleert werden sollen.
  • Die Gefäße sollten am Straßenrand, aber nicht verkehrsgefährdend stehen.
  • Außerdem dürfen sie weder Fuß- noch Radweg versperren und sollten etwa 20 bis 30 Zentimeter vom Fahrbahnrand entfernt stehen.
  • Die Deckelöffnung muss Richtung Straße ausgerichtet sein.
  • Es muss gewährleistet sein, dass der Müllwerker mit dem Fahrzeug die Tonne ungehindert greifen und entleeren kann.

So trennen Sie richtig!

In den Gelben Sack/die Gelbe Tonne gehören grundsätzlich nur gebrauchte Verpackungen aus Metall, Kunststoff und Verbundstoffen.

Das sind die so genannten Leichtverpackungen.

Die Verpackungen sollen restentleert, aber nicht gespült in unsere Sammlung gegeben werden.

In den Gelben Sack/die Gelbe Tonne gehören z.B.:

Arzneimittelblister, Buttermilchbecher, Butterwickler, Eisverpackungen (Kunststoff), Farbeimer (Kunststoff oder Weißblech), Getränkekartons, Joghurtbecher und -deckel, Konservendosen, Menüschalen von Fertiggerichten, Milchbeutel aus Kunststoff, Nudeltüten, Schokokusskartons (Kunststoff), Schokoladen-Alufolie, Shampooflaschen (Kunststoff), Spraydosen, Spülmittelflaschen (Kunststoff), Styroporverpackungen (z.B. von Elektro-geräten), Suppentüten, Tierfutterdosen, Zahnpastatuben

Nicht in den Gelben Sack/die Gelbe Tonne gehören z.B.:

Altkleider, Babyflaschen, Blechgeschirr, CDs und Disketten, Damenstrumpfhosen, Elektrogeräte, Essensreste, Einwegrasierer, Faltschachteln, Feuerzeuge, Filme, Glas  (z.B. Konservenglas, Glasflaschen), Holzwolle, Hygieneartikel, Katzenstreu, Keramiktöpfe, Kinderspielzeug (Holz/Kunststoff/Blech), Klarsichthüllen, Kugelschreiber, Luftmatratzen/Zelte, nicht geleerte Verpackungen, Papier, Pappe/Karton, Pflaster, Verbandsmaterial, Porzellangeschirr, Styroporreste (z.B. von Dämmmaterial), Tapetenreste, Taschentücher aus Papier, Videokassetten, Windeln, Zahnbürsten, Zigarettenkippen

Seit dem 01.01.2011 können Sie Ihren Sperrmüll auch formlos beantragen. Die Anmeldung mittels der Sperrmüllabrufkarte ist nicht mehr zwingend notwendig. Sofern Sie noch Abrufkarten aus den Vorjahren (Farbe und Alter der Karte spielt keine Rolle) zur Verfügung haben, können Sie diese gerne zur Anmeldung nutzen.

Anmeldemöglichkeit auch per Kurzbrief an:

Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis, Am Graben 96, 36341 Lauterbach

Oder per Fax (06641 / 9671-20), per E-Mail (info(at)zav-online.de), über unsere Homepage oder per Telefon über die Sperrmüllhotline (06641/9671-22), welche Montags, Dienstags und Donnerstags von 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr - 15.30 Uhr und Mittwochs von 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr - 18. 00 Uhr sowie Freitags von 09.00 Uhr - 12.00 Uhr Ihre Sperrmüllanmeldung persönlich entgegen nimmt.

Die Terminbenachrichtigung geht Ihnen per Post oder auf Wunsch per Telefon oder E-Mail zu.

Der Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis führte dieses Sammelsystem zur Sperrmüllentsorgung bereits im Jahr 2008 ein. Statt eines öffentlichen und allgemeinen „Sperrmülltags“ können Sie somit im Kalenderjahr pro Grundstück mindestens zwei leistungsgebührenfreie Abfuhren von Sperrmüll beantragen. Dieses System hatte sich bereits in einigen Kommunen sehr bewährt und wurde auf das Gesamtgebiet ausgedehnt. Damit können Sie in der Regel zeitnaher Sperrmüll entsorgen lassen und zugleich wird so die Verschmutzung des öffentlichen Raums stark verringert. Zudem wird vermieden, dass nicht zum Sperrmüll gehörende Dinge bereit gestellt oder die Entsorgung von Bau- und Abbruchmaterialien und Hausentrümplungen auf Kosten der Allgemeinheit erfolgen.

Wie funktioniert es?

Pro angemeldetes, gebührenpflichtiges Restabfallgefäß können Sie damit mindestens zweimal jährlich eine kostenfreie Sperrmüllentsorgung beantragen. Sie geben an Was, Wieviel und Wo (Adresse) Sie es entsorgen lassen möchten und senden dies an den Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis (Adresse siehe oben).

Bemerkung: Die Sperrmüllentsorgung ist in Ihren Müllgebühren bereits mit eingerechnet.

Der Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis wird Ihre Sperrmüllanmeldung registrieren, die Berechtigung und die Anzahl der erfolgten Abfuhren prüfen und kontrollieren, ob die angemeldeten Gegenstände zum Sperrmüll gehören (ggf. erfolgt Rücksprache bzw. Korrektur durch den ZAV). Anschließend wird der Entsorgungsauftrag erteilt. Dann meldet sich das beauftragte Entsorgungsunternehmen bei Ihnen und teilt Ihnen das Datum der Abfuhr ca. 5 Werktage im Voraus mit. Der Zeitraum von der Anmeldung bis hin zu der Sperrmüllabholung beträgt zwei bis maximal sechs Wochen.

Altholz wird separat am Abfuhrtag abgefahren. Wenn möglich, stellen Sie die Sperrmüllgegenstände nach Holz und „Nichtholz“ sortiert bereit.

Um eine ordnungsgemäße Sperrmüllabfuhr durchführen zu können, bitten wir Sie, folgende Hinweise hinsichtlich des Sperrmülls zu beachten:

Was ist Sperrmüll?

Zum Sperrmüll gehören alle festen, großen, sperrigen Haushaltsgegenstände, die nicht fest mit dem Haus verbunden sind und die wegen ihrer Größe auch nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in ein Standard-Restabfallgefäß (120 Liter Fassungsvermögen) oder in zugelassene Müllsäcke passen, keine Verpackungen darstellen und nicht aus Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen stammen.

    Hierzu gehören z.B. (Auszug):

    Bettgestelle, Federbett, Matratze, Möbelstücke, Polstermöbel, Sprungrahmen, Schränke, Truhen, Vitrinen etc., große Teppiche (nicht verklebt oder verbunden), Fußbodenbeläge (z.B. Linoleum, Teppichboden-nicht verklebt oder vorher mit dem Haus verbunden) [Nicht: Laminat oder Parkett], großes Spielzeug, größere Wannen, Wäschekörbe, Zelte, große Kunststoffteile aus dem Hausrat, Regale, Lattenroste, Sofa, Stuhl, Tische, große Schrottteile, Fahrräder, unbehandeltes Möbelholz aus dem Innenbereich, große Behältnisse (ohne Inhalt, sofern nicht Verpackung. Fragen Sie Ihren Handwerker bei Renovierungsmaßnahmen, ob Altmaterialien von ihm zurückgenommen werden).

      Was ist zugelassen:

      Auch wenn die von Ihnen angemeldeten Gegenstände zum Sperrmüll gehören sind dennoch einige Dinge zu beachten:

      • Das Einzelgewicht darf 50 kg nicht überschreiten. Die Größe des Sperrmülls ist begrenzt auf Stücke von max. 2m Länge, 1m Breite, 0,75m Höhe. Größere und schwerere Teile sind ggf. zu zerlegen oder auf o.g. Maße zu zerkleinern.
      • Die Gesamtmenge pro Haushaltung, die im Rahmen einer Sammlung mitgenommen wird, darf 4m³ nicht überschreiten.
      • Abfall wird nicht dadurch zum Sperrmüll, dass es viel ist! Alle Kartons, Säcke oder andere Behältnisse, die kleinteiligen Abfall enthalten, der nicht Sperrmüll ist, werden nicht mit-genommen. Diese Abfälle sind über die Restabfallsammlung zu entsorgen.
      • Abfälle, auch sperrige, die Verpackungen darstellen, sind grundsätzlich kein Sperrmüll sondern über die Dualen Systeme oder die von den Herstellern und Vertreibern genannten Rücknahmesysteme zu entsorgen.

      Bitte unterstützen Sie unsere Bemühungen die anfallenden Abfälle einer Verwertung zuzuführen. Dies ist die umweltschonendste Form der Entsorgung. Sie trägt wesentlich dazu bei, Rohstoffressourcen zu schonen. Stellen Sie daher die Abfälle rechtzeitig (am Abfuhrtag bis 06.00 Uhr) gut sichtbar an den Straßenrand.

      Prüfen Sie bitte auch, ob Gegenstände vielleicht noch „wieder-oder weiterverwendet“ werden können, denn der beste Abfall ist der, der gar nicht erst entsteht. Deshalb sollten Sie schon beim Einkauf darauf achten, dass möglichst wenige Abfälle entstehen bzw. die unvermeidbaren Abfälle einer Verwertung zugeführt werden können.

        Nicht zum Sperrmüll gehören:

        • Gegenstände, die aufgrund der Größe in die Restabfalltonne (120 Liter) passen (außer Altmetall und Elektrogeräte),
        • Problemabfälle (Sonderabfall, wie flüssige Farben, Pflanzenschutzmittel, Medikamente, etc.),
        • Autowracks, Autoteile, Reifen (Altreifen bis 200cm Durchmesser werden am Entsorgungszentrum Vogelsberg gegen Gebühr entgegengenommen),
        • Bauhölzer, imprägniertes Möbelholz, Astmaterial, Hundehütten, Kaninchenställe, Beetumrandungen, Zäune,
        • Gewerbe-und Gartenabfälle, Silo- und Teichfolien,
        • Wertstoffe wie Papier, Pappe, Glas, Weißblechdosen und Verpackungen. (Benutzen Sie bitte die hierfür vorgesehenen Wertstoffbehälter)

        Elektrokleingeräte sind an der Sammelstelle der Gemeindeverwaltung
        abzugeben. Die Annahme erfolgt mittwochs zwischen 16.00 und 18.00 Uhr.

        Angenommen werden Kleingeräte bis zu einer Größe von ca.  50 x 50 cm (ausgenommen Bildschirme - Monitore und Fernseher)

        Größere  Elektrogeräte und Bildschirme müssen beim Sperrmüll angemeldet werden.

        Sondermüll: Die Termine finden Sie auf der Homepage des ZAV


        Standorte in der Gemeinde Lautertal

        Dirlammen

        Altglascontainer (Dorfgemeinschaftshaus)
        Altkleidercontainer (Dorfgemeinschaftshaus)

        Eichelhain

        Altglascontainer (Buswartehalle - Bachweg)

        Eichenrod

        Altglascontainer (DRK - Dr.-Fritz-Kullmann Haus)
        Altkleidercontainer (DRK - Dr.-Fritz-Kullmann Haus)

        Engelrod

        Altglascontainer (Dorfgemeinschaftshaus und Brücke hinter dem Kindergarten)

        Hörgenau

        Altglascontainer (Brücke an der alten Straße - Brückenstraße)
        Altkleidercontainer (Brücke an der alten Straße - Brückenstraße)
        Batteriebehälter (Rathaus)

        Hopfmannsfeld

        Altglascontainer (Feldweg hinter Dorfgemeinschaftshaus)

        Meiches

        Altglascontainer (Dorfgemeinschaftshaus und Lagerhalle - Storndorfer Straße)

        Im Vogelsbergkreis übernimmt der Zweckverband Abfallwirtschaft die Einsammlung und Entsorgung der verschiedenen Müllfraktionen.
        Entsprechende Informationen können Sie der Internetseite www.zav-online.de  entnehmen.

        Seitens der Gemeinde Lautertal ist besonders darauf hinzuweisen, dass dem ZAV das Recht einzuräumen war, die Meldedaten beim von der Gemeinde beauftragten Rechenzentrum abzurufen. Seitens der Gemeinde erfolgt bei Zu- oder Wegzug, Geburts- oder Sterbefällen keine automatische Meldung an den ZAV. Der ZAV ruft die Daten ohne Rücksprache mit der Gemeinde ab. Gleichfalls ist der Gemeinde nicht bekannt, in welchen Zeiträumen oder Abständen ein Abruf der Daten erfolgt.

        Insofern werden die Grundstückseigentümer gebeten, in eigener Verantwortung die Bescheiddaten des ZAV zu überprüfen.

        Kontakte

        Bei Rückfragen bezüglich Haus- und Sperrmüll, "Bio und Gelbe Tonne" sowie der Papierentsorgung wenden Sie sich bitte direkt an die Firma Knettenbrech & Gurdulic Entsorgung GmbH:

        Knettenbrech & Gurdulic Entsorgung GmbH

        Standort Fulda
        Werner-von-Siemens-Str. 33
        36041 Fulda

        Telefon: +49 (0) 6659 978888

        Internet: www.knettenbrech-gurdulic.de

        Öffnungszeiten:
        Mo-Fr 6:00 Uhr - 18:00 Uhr


        Entsorgungszentrum Vogelsberg

        Alte Frankfurter Straße
        36318 Schwalmtal Brauerschwend

        Telefon: +49 (0) 6638 1249 (Annahmestelle)
        Telefon: +49 (0) 6638 919109
        Telefax: +49 (0) 6638 1737

        Internet: www.zav-online.de

        Öffnungszeiten:
        Mo. - Fr. von 8.00 - 12.15 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr
        jeder ersten Samstag von 09.00 - 12.00 Uhr


        Weitere Auskünfte erteilt der ZAV

        ZAV Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis

        Am Graben 96
        36341 Lauterbach

        Telefon: +49 (0) 6641 9671 0
        Telefon: +49 (0) 6641 9671 71 (Servicetelefon)
        Telefon: +49 (0) 6641 9671 22 (Spermülltelefon)

        eMail: info(at)zav-online.de
        Internet: www.zav-online.de