Der neue Personalausweis

Elektronische Identität

Die Einführung des neuen Personalausweises verfolgt das Ziel, die Voraussetzungen für eine sichere Kommunikation und Authentisierung zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Verwaltung und Unternehmen in den neuen Medien zu schaffen.

Über 60 Millionen Bürgerinnen und Bürger nutzen ihren Personalausweis schon heute nicht nur zum Identitätsnachweis gegenüber Behörden, sondern vor allem im privaten Umfeld, beispielsweise bei Eröffnen eines Bankkontos, beim Erwerb altersbeschränkter Waren oder beim Abholen von Einschreiben bei der Post.

Mittlerweile verlagern sich diese Transaktionen und Prozesse immer mehr in das Internet. Einen vergleichbaren Standard-Identitätsnachweis für die Online-Welt, der die gebotenen Sicherheitsaspekte erfüllt, gibt es bislang jedoch nicht.

Mit der Einführung des neuen Personalausweises wird diese Lücke geschlossen. Durch das nur noch scheckkartengroße Dokument wird die elektronische Identität genauso einfach und sicher, wie es das Vorzeigen eines Ausweises heute ist. So soll der neue Personalausweis auch als Treiber für E-Government-Dienstleistungen wirken.

Die herkömmliche Funktion als Sichtausweis mit Lichtbild und gedruckten Personendaten bleibt vollständig erhalten.

Mit der neuen Multifunktionskarte können Dienstanbieter aus Wirtschaft und Verwaltung künftig elektronische Dienste anbieten, bei denen sich die Nutzer mit ihrem neuen Personalausweis authentisieren. Dadurch wird das Anmelden in Portalen, das Ausfüllen von Formularen und die Altersverifikation im Internet oder an Automaten erheblich erleichtert. Nur Anbieter, die erfolgreich eine staatliche Berechtigung beantragt haben, erhalten technischen Zugang zu den Ausweisdaten ihrer Nutzer. Die ausgetauschten Daten sind somit in jedem Fall für beiden Seiten – die Anbieter und die Nutzer – valide.

Der neue Personalausweis kann darüber hinaus ein Zertifikat für die qualifizierte elektronische Signatur speichern. Damit steht die Möglichkeit zum rechtsgültigen Unterzeichnen von digitalen Dokumenten auf Wunsch jedem zur Verfügung.

Alle Informationen und Übertragungen werden mit international anerkannten und etablierten Verschlüsselungsverfahren sicher geschützt. Ein auf Berechtigungszertifikaten basierendes Zugriffssystem regelt darüber hinaus, wer auf welche personenbezogenen Ausweisdaten zugreifen darf. Beim elektronischen Ausweisen gegenüber Dienstanbietern regelt das Berechtigungszertifikat, welche Daten der Anbieter erheben kann. Die Nutzer haben die Möglichkeit, diese Auswahl weiter einzuschränken. Darüber hinaus müssen sie die Übertragung ihrer Daten mit einer sechsstelligen PIN explizit bestätigen.

Nur hoheitliche Stellen verfügen über die Berechtigung, sehr sensible Informationen, wie Lichtbild und gegebenenfalls gespeicherte Fingerabdrücke, abzufragen. Hierzu ist es zusätzlich erforderlich, dass der Ausweis physisch vorliegt, um ein unbemerktes Auslesen zu verhindern. An Dienstanbieter oder über das Internet werden  biometrisch nutzbare Daten in keinem Falle übertragen.

Die Ausweisinhaber können somit nicht nur darauf vertrauen, dass alle Stellen, die Informationen aus dem Personalausweis abfragen, tatsächlich dazu berechtigt sind, sondern erhalten ein Mehr an Kontrolle über ihre eigenen personenbezogenen Daten.

Verpflichtend wird immer das Lichtbild digital auf dem Chip des Ausweises gespeichert sein. Die Bürgerinnen und Bürger entscheiden in jedem Einzelfall selbst, ob die Fingerabdrücke aufgenommen werden. Die Nutzung biometrischer Daten erhöht die Bindung zwischen Ausweisinhaber und Dokument deutlich und schützt damit vor Missbrauch. Die Daten dürfen nur von den zur Identitätsprüfung berechtigten Behörden eingesehen werden.

Der neue Personalausweis schafft die Sicherheitsinfrastruktur der Informationsgesellschaft. Er schützt vor Datenmissbrauch und Identitätsdiebstählen und fördert darüber hinaus aktiv die Datensparsamkeit.

Gebühren ab 01.11.2010

  Kosten / Gültigkeit
Antragstellende Person ab 24 Jahren 28,80 EUR (10 Jahre gültig)
Antragstellende Person unter 24 Jahren 22,80 EUR (6 Jahre gültig)
Vorläufer Personalausweis 10,00 EUR

Weitere Gebührenregelungen

  Kosten
Ändern der Transport-PIN in 6-stellige persönliche PIN bei der Ausgabe oder Einschaltung der Online-Ausweisfunktion bei der Vollendung des 16. Lebensjahres mit Setzen der persönlichen PIN gebührenfrei
Nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion 6,00 EUR
Ausschalten der Online-Ausweisfunktion gebührenfrei
Ändern der PIN im Bürgeramt (z.B. PIN vergessen) 6,00 EUR
Ändern der Anschrift bei Umzügen gebührenfrei
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall gebührenfrei
Entsperren der Online-Ausweisfunktion 6,00 EUR

Weitere Informationen finden Sie auf der Website: