Wohnungsbauförderung
Die Gemeinde Lautertal (Vogelsberg) fördert junge Familien, die zur Eigennutzung Wohnraum kaufen, herstellen oder renovieren, wenn dieser für mindestens 10 Jahre selbst bewohnt wird.
Stellen Sie einfach einen formlosen Antrag, wenn folgende Voraussetzungen bei Ihnen erfüllt sind:
- Neubau
Sie haben neu gebaut - auch innerorts (Baulücken), dann können Sie mit Herstellung der Bezugsfertigkeit pro Kind (unter 18 Jahre) 1.500 €, höchstens 6.000 € erhalten.
- Kauf / Umbau / Renovierung
Sie haben Kosten für den Kauf eines Hauses, den Umbau und/oder die Renovierung Ihres Altbaus zusammengefasst über 100.000 €, dann können Sie mit Herstellung der Bezugsfertigkeit pro Kind (unter 18 Jahre) 1.500 €, höchstens 6.000 € erhalten.
- Hinweise
- Die unter 1. und 2. genannte Förderung gilt auch für Kinder, die bis zu 5 Jahre nach Herstellung der Bezugsfertigkeit geboren werden.
- Die Obergrenze von 6.000 € je Familie gilt uneingeschränkt. Ebenso gilt, dass jedes Kind nur einmal bei der Förderung berücksichtigt werden kann.
- Sollte in einem Jahr der vorgesehene Haushaltsansatz nicht ausreichen, wird die Förderung geprüft und für das Folgejahr vorgemerkt.
- Rückzahlungsverpflichtung
Sollte das geförderte Objekt vor Ablauf der 10-jährigen Frist verkauft oder vermietet werden, sind die Zuschüsse zurückzuzahlen
Ihren Antrag (Muster), sowie entsprechende Nachweise (Kaufvertrag und/oder Rechnungen) senden Sie uns einfach an: e-mail