Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.lautertal-vogelsberg.de veröffentliche Website der Gemeinde Lautertal (Vogelsberg).

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Abs. 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

Die vereinfachte Überprüfung der Webseite der Gemeinde Lautertal (Vogelsberg) erfolgte am 22.01.2025 durch das Landeskompetenzzentrum für barrierefreie IT und Durchsetzungs- und Überwachungsstelle beim Regierungspräsidium Gießen, Landgraf-Philipp-Platz 1-7, 35390 Gießen.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Art. 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 derzeit nicht oder nur teilweise mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:

  • PDF-Dokumente
  • Videos
  • Teilweise Alternativtexte für Bilder, Grafiken, Objekte sowie Linkbeschreibungen
  • Überschriftenhierarchie
  • von Dritten bereitgestellte Dokumente

Die Gemeinde Lautertal arbeitet daran, die barrierefreien Angebote auszuweiten.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 11. Juni 2025 erstellt.

Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit

Ggf. noch bestehende Barrieren teilen Sie uns bitte per E-Mail mit.

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefeie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehnung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leierin LBIT - Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG

Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen

Tel. +49 641 303 - 2901

E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT(at)rpgi.hessen.de

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