Ein zügiger Durchmarsch durch die Tagesordnung und ganz überwiegend einstimmige Beschlüsse kennzeichneten die jüngste Sitzung der Lautertaler Gemeindevertreter – der ersten Sitzung nach der Bürgermeisterwahl. Lautertal ist wieder in den politischen Alltag zurückgekehrt.
Diskutiert wurde dennoch im Hörgenauer Dorfgemeinschaftshaus. Insbesondere zum Thema Kinderbetreuung. Bekanntlich plant Lautertal die Einrichtung einer fünften Betreuungsgruppe für den evangelischen Kindergarten „Regenbogenland“ in Engelrod. Denn hinsichtlich der Kostenaufteilung für die notwendige Renovierung des Betsaals der evangelischen Kirche, der als Übergangsquartier für die Kinder der fünften Gruppe dienen wird, gibt es noch letzte Unsicherheiten. Denn aktuell fehlt noch die endgültige Zusage der Kirchenverwaltung in Darmstadt zur Kostenregelung. Ab 1. Januar soll der Betsaal bezugsfertig sein. Die Gemeindevertreter und Gemeindevorstand sprachen sich daher dafür aus, trotz der noch fehlenden Zusage der Kirchenverwaltung, bereits Handwerker für Schallschutz-, Elektro und Sanitärarbeiten zu beauftragen. Im bisherigen Nutzungsvertrag zwischen Kirche und Kommune ist eine 50:50-Kosternaufteilung bei Baumaßnahmen über 10.000 Euro vereinbart. Mit der Einrichtung einer neuen Gruppe muss aber auch der bisherige Vertrag abgeändert werden. Die notwendigen Arbeiten werden indes auf rund 30.000 Euro veranschlagt. Die noch fehlende Zusage der Kirchenleitung sorgte daher aufgrund der noch fehlenden Zusage der Kirchenverwaltung und trotz der Tatsache, dass sich die evangelische Gemeinde Engelrod und die Gemeinde Lautertal über die 50:50-Regelung einig sind, für Irritationen in der Gemeindevertretung. Ein Beschluss wurde in der jüngsten Sitzung aufgrund der fehlenden Antwort der Kirchenverwaltung noch nicht gefällt, aber man zeigte sich am Ende zuversichtlich, dass eine Übereinkunft mit der Kirchenleitung gefunden werde. Einen entsprechenden Beschluss strebt man nun für die letzte Sitzung des Jahres am 13. Dezember an.
Zur Erinnerung: Der Kirchenvorstand hatte vor einigen Monaten den Weg freigemacht für eine vorübergehende Nutzung des Betsaals von Engelrod, der nur rund 50 Meter Luftlinie von der Kita entfernt liegt. Auch der Landkreis hatte nach einer Begehung Zustimmung signalisiert. Daher wurde bereits Mitte des Jahres seitens der Gemeindevertreter beschlossen, hinsichtlich der 5. Gruppe baulich weiter zu planen. Bis zum Frühjahr 2025 steht der Betsaal für die Kinder zur Verfügung. Bis dahin muss eine bauliche Lösung gefunden worden sein. Die Nutzung des Betsaals als provisorische Unterkunft der fünften Gruppe stellt sich mittlerweile ohnehin als alternativlos dar. Das wurde auch in der jüngsten Sitzung wieder deutlich, als UBG-Vertreterin Dorothea Spornitz noch einmal nach den Kosten einer Containerlösung fragte. Diese wurde von Bürgermeister Dieter Schäfer aber auf rund 100.000 Euro taxiert.
Mit einer kleinen, aber entscheidenden Änderung wurde auch ein UBG-Antrag zum Thema Kläranlage mehrheitlich angenommen. Ursprünglich forderte der Antrag, den Gemeindevorstand zu beauftragen einen Prüfantrag an ein Planungsbüro zu geben – und mit der Stadt Lauterbach in Verbindung zu treten – um die Investitions- und Betriebskosten für einen Anschluss von fünf oder sechs Lautertaler Ortsteilen an die Kläranlage Lauterbach zu ermitteln. Gleiches sollte für Meiches (Anschluss in Vadenrod) sowie Dirlammen (Anschluss an Allmenrod) gelten. Die Mehrheit sprach sich aber dagegen aus, gleich einen kostspieligen Auftrag an ein Planungsbüro zu geben. Der Antrag wurde dahingehend abgeändert, in dieser Hinsicht zunächst nur mit den betreffenden Kommunen in Kontakt zu treten.
Einstimmig und ohne weitere Aussprache wurde zum Bebauungsplan und dem geänderten Flächennutzungsplan „Solarpark Im alten Struthgrund“ in Dirlammen der Aufstellungsbeschluss und die Einleitung des Beteiligungsverfahrens beschlossen. Ebenso einstimmig wurde ein Ergänzungsbeschluss zum Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „Südlich Brunnenweg“ in Eichenrod sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich verabschiedet. Gleiches galt für den Beschluss der Jahresrechnung 2021.