Kommt die Energie Lautertal GmbH?

Förderung regenerativer Energien stand im Mittelpunkt der Parlamentssitzung.

Der Klimaschutz und der geplante Ausbau der regenerativen Energien in der Gemeinde standen im Mittelpunkt der jüngsten Gemeindevertretersitzung in Lautertal. Es ging dabei vor allem um die Frage, ob die Gemeinde in Kooperation mit der Energiegenossenschaft Vogelsberg eine »Energie Lautertal GmbH« gründen solle. Der neue Bürgermeister Lukas Becker (SPD) gab überdies an diesem Abend sein gelungenes Debut als Vorsitzender des Gemeindevorstands. Transparent und ausführlich erläuterte Becker die Beschlussvorlagen und die zur Kenntnis zu nehmenden Informationen, wie dem Stand der Haushaltsbewirtschaftung. Im Rahmen der Mitteilungen aus dem Gemeindevorstand hatte der neue Rathauschef den Gemeindevertretern die Themenpunkte der letzten drei Gemeindevorstandssitzungen in Papierform als »Gedächtnisstütze« ausgeteilt, bevor er die einzelnen Punkte und Beschlüsse kurz erläuterte. Schon in diesem Bericht wurde deutlich, dass der Ausbau der regenerativen Energien in der Gemeinde aktuell ein Arbeitsschwerpunkt darstellen.

Die Frage ist daher, welcher Weg in Richtung Klimaschutz und Energiewende für Lautertal der beste und effektivste ist. Bürgermeister Becker favorisiert die Gründung einer Energie Lautertal GmbH. Ein entsprechender Antrag wurde daher vom Gemeindevorstand eingebracht.

In Sachen Förderung von regenerativer Energien muss sich Lautertal auch bislang schon nicht verstecken. Aktuell ist unter anderem das Photovoltaikprojekt Dirlammen in Planung. Die Windkraft soll ausgebaut werden und Lautertal ist eine von wenigen Kommunen, die kommunale Mittel für private Investitionen bereitstellt. Im Rahmen einer Energie GmbH könnten die verschiedenen Projekte gebündelt bearbeitet werden. Außerdem sei es so einfacher und unkomplizierter, die Hilfe der EVG außerhalb der GmbH in Anspruch zu nehmen, etwa bei einem weiteren Projekt an einer Kläranlage. heißt es in der Beschlussvorlage. Zweck und Gegenstand dieser Gründung sei laut des Vertragsentwurfs »die nachhaltige Erfüllung der kommunalen Daseinsvorsorge durch die Planung, Realisierung und den Betrieb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Gebiet der Gemeinde Lautertal, um - sofern rechtlich möglich - die Wertschöpfung aus diesen Anlagen in der Region zu halten«. Somit könnten künftige PV- und Windkraftprojekte »aus einer Hand« bearbeitet und das Maximum einer örtlichen Wertschöpfung erreicht werden.

Wie das konkret aussehen könnte, stellte vor der Abstimmung der Gemeindevertreter Björn Köhler von der EVG im Rahmen einer Präsentation vor, der auch Sinn und Aufbau der EVG vorstellte. So würde eine zu gründende GmbH als »Mutter« für auszugründende »Töchter« fungieren, die dann die einzelnen Projekte bearbeite.

Die Muttergesellschaft bildeten zu je 50 Prozent die EVG und die Gemeinde Lautertal mit einem Startkapital von 25 000 Euro. »Köhler versicherte »Transparenz in alle Richtungen«. Es werde nichts an den Gremien vorbeigehen. Alle Projekte würden in der Gemeindevertretung beschlossen. Der Vorteil der GmbH sei, dass die Gemeinde unternehmerisch tätig werden könne und jederzeit dass »Lenkrad in der Hand behält«.

Nach einer kurzen Diskussion, in der auch Fragen zur Rendite und zum Thema der Gewerbesteuer aufkamen, wurde der Beschluss zu GmbH-Gründung allerdings noch einmal verschoben, beziehungsweise die Angelegenheit zur weiteren Beratung in den HFA überwiesen.

Sonderbauflächen für Windkraft

Das gleiche Schicksal erfuhr einstimmig der Antrag zur Anpassung der Förderrichtlinie Klimaschutz. Diese Anpassung werde nötig, so Becker, um zu verhindern, dass eingegangene Förderanträge, etwa für private Photovoltaikanlagen - wie in den letzten Jahren geschehen - das jeweilige Haushaltsvolumen überschreiten. Damit der »Förderkuchen« dennoch ausreiche, sah der Antrag auch eine leichte Reduzierung der Fördersätze vor. Im Prinzip zeigten sich alle Fraktionen damit einverstanden. Dennoch bestand, insbesondere was die Reduzierung der Fördersätze betrifft, noch Beratungsbedarf.

Einstimmig grünes Licht gab es dann für die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich »Im Lohwald« in der Gemarkung Hopfmannsfeld. Hintergrund ist die Ausweisung von Sonderbauflächen für Windkraftanlagen. Der Ortsbeirat von Hopfmannsfeld habe sich ohne große Diskussionen über das Für und Wider von Windkraft für die Änderung ausgesprochen. Bevor dort allerdings Windräder errichtet werden können, stehen noch die üblichen natur- und artenschutzschutzrechtlichen Untersuchungen und Begutachtungen sowie die Anhörungen der Öffentlichkeit an. Die Gemeindevertreter folgten, ebenfalls ohne Diskussionen, der Empfehlung des Ortsbeirates.

Die Vorlage zur Änderung der Förderrichtlinien für Sport- und Kulturvereine wurden nach einem Änderungsantrag der CDU und einer kurzen Diskussion mehrheitlich beschlossen. Um finanziell besser planen zu können, sollen Vereine, die Förderungen für Investitionsvorhaben von über 5000 Euro beantragen, diese künftig möglichst bis zum 15. November des Vorjahres dem Gemeindevorstand vorlegen. Hauptgrund für die Änderung der Richtlinie war unter anderem eine Verkürzung des Verfahrens. Für oben genannte Vereinsanträge soll künftig alleine der Gemeindevorstand zuständig sein.

Kurz vor Ende der Sitzung wurde dann noch einstimmig und ohne Aussprache die Ergänzungssatzung »Schlitzgasse« für den Ortsteil Hopfmannsfeld beschlossen.