Kommunalwahlen 2021 - Gemeindevertretung

Bekanntmachung über einen Nachrücker in die Gemeindevertretung der Gemeinde Lautertal (Vogelsberg)

Der Gemeindevertreter Herr Reiner Merz, aus dem Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), hat sein Mandat niedergelegt. Gemäß § 33 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) scheidet er mit der Feststellung durch den Wahlleiter aus der Gemeindevertretung aus, somit zum 19.10.2023.

Gemäß § 34 KWG rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an seine Stelle. Ich stelle daher fest, dass Herr Kai Stroh aus Hopfmannsfeld in die Gemeindevertretung der Gemeinde Lautertal (Vogelsberg) nachrückt.

Gegen diese Feststellungen kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.

 

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Gemeinde Lautertal (Vogelsberg), Rathausstraße 3, 36369 Lautertal (Vogelsberg) einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden, § 25 KWG.

Über den Einspruch entscheidet die Gemeindevertretung. Gegen den Beschluss der Gemeindevertretung steht den Beteiligten die Klage im Verwaltungsstreitverfahren zu, § 27 KWG.

Lautertal (Vogelsberg), 20.10.2023

Jörg Keileweit
Besonderer Wahlleiter