Das Ortsbeiratsmitglied und gleichzeitig der Ortsvorsteher Herr Reiner Merz, aus dem Wahlvorschlag der Bürgerliste Dirlammen, hat sein Mandat niedergelegt. Gemäß § 33 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) scheidet er mit der Feststellung durch den Wahlleiter aus dem Ortsbeirat aus, somit zum 19.10.2023.
Gemäß § 34 KWG rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an seine Stelle. Ist der Wahlvorschlag erschöpft, so bleibt der Sitz unbesetzt.
Ist stelle fest, dass der Wahlvorschlag erschöpft ist und der Sitz somit unbesetzt bleibt.
Gegen diese Feststellungen kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Gemeinde Lautertal (Vogelsberg), Rathausstraße 3, 36369 Lautertal (Vogelsberg) einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden, § 25 KWG.
Über den Einspruch entscheidet die Gemeindevertretung. Gegen den Beschluss der Gemeindevertretung steht den Beteiligten die Klage im Verwaltungsstreitverfahren zu, § 27 KWG.
Lautertal (Vogelsberg), 20.10.2023
Jörg Keileweit
Besonderer Wahlleiter