Gesetzliche Änderungen im Passwesen 2024

1. Abschaffung des Kinderreisepasses zum 01.01.2024

Ab dem 01.01.2024 müssen Kinder anstelle eines Kinderreisepasses  als Ausweisdokument einen Personalausweis bzw. einen Reisepass beantragen. Personalausweise sind als Reisedokument innerhalb der EU anerkannt.

Da die Ausstellung dann nicht wie bisher von der Gemeindeverwaltung, sondern von der Bundesdruckerei erfolgt, dauert die Beantragung für den Personalausweis ca. 3-4 Wochen, für den Reisepass ca. 4 – 6 Wochen. Wir bitten dies bei Ihrer Urlaubsplanung zu berücksichtigen.

Die Gültigkeit bisher ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.

2. Erhöhung der Gebühren für den Reisepass zum 01.01.2024

Die Gebühren für den Reisepass betragen ab dem 01.01.2024 für Personen über 24 Jahre 70,00 Euro (anstatt wie bisher 60,00 Euro)