Bürgermeisterdirektwahl 2023

Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters in der Gemeinde Lautertal (Vogelsberg) am 08.10.2023

Am 10.10.2023 hat der Wahlausschuss in einer öffentlichen Sitzung das endgültige Wahlergebnis ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:

Anzahl der Wahlberechtigten

1.967

Anzahl der Wählerinnen und Wähler

1.550

Anzahl der gültigen Stimmen

1.513

Anzahl der ungültigen Stimmen

37

Die Wahlbeteiligung betrug 78,80 %. Die Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt:

Lfd.

Nr.

Familien- und Rufname

Träger des Wahlvorschlags

Stimmen

Prozent

(%)

1

Becker, Lukas

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

909

60,08 %

2

Schäfer, Dieter

Einzelbewerber Schäfer

604

39,92 %

Auf den Bewerber Herrn Becker, Lukas sind mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen entfallen. Er ist damit zum Bürgermeister der Gemeinde Lautertal (Vogelsberg) gewählt.

Einspruch gegen die Gültigkeit der Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Gegen die Gültigkeit der Wahl kann auch jeder Bewerber, der an der Wahl teilgenommen hat, oder der Bewerber eines zurückgewiesenen Wahlvorschlags, nach Maßgabe des § 25 in Verbindung mit § 41 (1) Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) Einspruch erheben (§ 49 KWG). Der Einspruch ist binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, von dem Tag der Bekanntmachung des Ergebnisses der oben genannten Wahl ab, schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Wahlleiter der Gemeinde Lautertal (Vogelsberg), Rathausstraße 3, 36369 Lautertal (Vogelsberg) einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Lautertal (Vogelsberg), 11.10.2023

 

          (Keileweit)

Besonderer Wahlleiter