Bauleitplanung der Gemeinde Lautertal, Ortsteil Hopfmannsfeld

Ergänzungssatzung "Schlitzgasse" gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - Entwurfsoffenlage

(1) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lautertal hat am 29.02.2024 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung der Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Entwurfsoffenlage) zur Ergänzungssatzung „Schlitzgasse“ im Ortsteil Hopfmannsfeld beschlossen.

(2) Die Abgrenzung des Geltungsbereiches der Ergänzungssatzung betrifft in der Gemarkung Hopfmannsfeld, in der Flur 1, die Flurstücke 100 und 101 und ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.

(3) Das Plangebiet befindet sich am südlichen Ortsrand des Ortsteils Hopfmannsfeld. Geplant ist die Abgrenzung und Festlegung der bebauten Ortsteile im südwestlichen Bereich der Straße Schlitzgasse, da die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung der angrenzenden Flächen entsprechend geprägt sind. Geplant ist die Neuausweisung eines weiteren Baugrundstückes im Süden der Ortslage, das bisher als Weide mit einem kleinen Unterstand genutzt wurden. Das nördlich angrenzende Grundstück wird als Grundstücksfreifläche mit Erhalt der Gehölzstrukturen festgesetzt. Hier sind nur Nebenanlagen geplant. Die Flächen sind bereits über die Straße Schlitzgasse erschlossen, werden über den Flächennutzungsplan aber nur bedingt als bestehende Siedlungsfläche (gemischte Baufläche und landwirtschaftliche Fläche) dargestellt. Der Ortsrand erfährt in diesem Bereich eine sinnvolle städtebauliche Abrundung. Zur Ausweisung gelangt analog den angrenzenden Nutzungen ein Dörfliches Wohngebiet im Sinne des § 5a BauNVO.

(4) Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

(5) Im vereinfachten Verfahren, das bei einem Satzungsverfahren nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB anzuwenden ist, wird gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung (§ 10a Abs. 1 BauGB) abgesehen wird.

(6) In Ausführung des § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) werden die Planunterlagen der Ergänzungssatzung (Plankarte und Begründung inklusive Landschaftspflegerischem Fachbeitrag) in der Zeit vom

18.04.2024 – 24.05.2024 einschließlich

im Internet unter der Adresse www.lautertal-vogelsberg.de/rathaus-politik/a-bis-z/b/bauleitplanung.html veröffentlicht und können ebenfalls über das zentrale Internetportal des Landes Hessen bauleitplanung.hessen.de eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Lautertal (Vogelsberg), Rathausstraße 3, Zimmer 1, 36369 Lautertal. Die Einsichtnahme ist während der Dienststunden der Verwaltung und nach Vereinbarung möglich.

Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, ab-gegeben werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist zum Beispiel unter der E-Mail-Adresse Beteiligung@fischer-plan.de möglich.

(7) Gemäß § 4b BauGB ist das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Planung und Durchführung des Bauleitplanverfahrens nach BauGB beauftragt.

(8) Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.