Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB
(1) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lautertal hat am 22.12.2021 gemäß § 3 Abs.2 BauGB die Entwurfsoffenlage der 2.Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Eichenrod – In der Hörgenau“ – 1. Änderung im Ortsteil Hörgenau sowie die FNP-Änderung in diesem Bereich beschlossen.
(2) Die Abgrenzung des Geltungsbereiches der 2.Änderung ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen. Betroffen sind in der Flur 5 die Flurstücke 88/1, 89/1, 89/2 und 90/1 tlw., alle Gemarkung Hörgenau, Flurbezeichnung „In der Hörgenau“ (Plankarte 1). Das Plangebiet liegt auch an der Straße In der Hörgenau. Hinzu kommt eine externe Ausgleichsfläche (Plankarte 2) für artenschutzrechtliche Maßnahmen, Flur 3, Flst. 85tlw. in der Gemarkung Hopfmannsfeld.
(3) Mit der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes soll das bestehende Gewerbegebiet um weitere Flächen erweitert werden, um zum einen den ansässigen Firmen entsprechende Erweiterungsmöglichkeiten bauplanungsrechtlich vorzubereiten. Zum anderen sollen neue Gewerbeflächen für zusätzliche Betriebsansiedelungen vorbereitet werden. Zur Ausweisung kommt ein Gewerbegebiet i.S.d. § 8 BauNVO und auf Ebene der FNP-Änderung gewerbliche Bauflächen gemäß § 1 Abs.1 Nr.3 BauNVO). Zum Entwurf wurde eine externe Ausgleichsfläche mit aufgenommen, auf der artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden. Das restliche naturschutzrechtliche Defizit wird über das Ökokonto der Gemeinde ausgeglichen.
(4) Gemäß § 2 Abs.4 und § 2a BauGB muss eine Umweltprüfung durchgeführt werden, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung des Bebauungsplanes bzw. der FNP-Änderung zu integrieren. Die Unterrichtung nach § 3 Abs.1 BauGB erfolgte gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) und diente im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB, die jetzt im Umweltbericht dokumentiert und zusammen mit den umweltrelevanten Stellungnahmen öffentlich ausgelegt werden.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:
Umweltbericht mit integriertem landschaftspflegerischem Planungsbeitrag. Der Umweltbericht umfasst neben einem einleitenden Kapitel zu den Inhalten, Zielen und Festsetzungen des Bebauungsplanes, der Einordnung des Plangebietes und den in den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Zielen des Umweltschutzes, eine Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung einschließlich der Maßnahmen zu ihrer Vermeidung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich. Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter und Informationen umfasst in § 1 Abs.6 Nr.7a-j BauGB:
• Boden und Wasser: Charakterisierung von Bodentypen und Bodeneigenschaften, Bodenfunktionsbewertung, Hinweise zur Betroffenheit von oberirdischen Gewässern sowie der Lage innerhalb von Heilquellen- oder Trinkwasserschutzgebieten. Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in den Boden- und Wasserhaushalt.
• Klima und Luft: Auswirkungen des Plangebietes für die Kalt- und Frischluftbildung sowie das Lokal- bzw. Kleinklima.
• Tiere und Pflanzen: Bestandsbeschreibung der Biotop- und Nutzungstypen, Eingriffsbewertung, Beschreibung des naturschutzrechtlichen und artenschutzrechtlichen Ausgleichs innerhalb und außerhalb des Plangebietes, Verweise auf gesetzliche Regelungen zum Artenschutz.
• Biologische Vielfalt: Feststellung möglicher nachteiliger Wirkungen des Plangebietes für die biologische Vielfalt.
• Landschaft: Auswirkungen der Planung auf das Landschafts- bzw. Ortsbild.
• Natura-2000-Gebiete: Bewertung der Betroffenheit von Natura-2000-Gebieten, Auswirkungen auf die Schutzziele der nächstgelegenen Schutzgebiete.
• Sonstige Schutzgebiete: Betroffenheit von sonstigen Schutzgebieten (Naturschutzgebieten).
• Mensch, Gesundheit und Bevölkerung: Auswirkungen des Plangebietes auf die angrenzenden Nutzungen. Mögliche immissionsschutzrechtliche Konflikte sind aufgrund der Entfernung zu den Gewerbebetrieben in der Ortslage nicht zu erwarten. Keine Bedeutung des Plangebietes für die Erholungsfunktion.
• Kultur- und sonstige Sachgüter: Hinweis auf gesetzliche Regelungen zum Umgang mit Bodendenkmälern.
• Gebiete zur Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität: Beeinträchtigungen der bestehenden und zu erhaltenden bestmöglichen Luftqualität im Zuge der Planung ist nicht zu erwarten.
Hinzu kommt eine Eingriffs- und Ausgleichsbewertung zu dem durch den Bebauungsplan bauplanungsrechtlich vorbereiteten Eingriff in Natur und Landschaft und dessen Ausgleich. Die vorliegende Planung sieht Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft mit verschiedenen Entwicklungszielen innerhalb und außerhalb des Plangebietes vor. Hinzu kommt die Zuordnung von Ökokontopunkten. Ferner umfasst der Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bauleitplans auftreten können.
Als weitere umweltbezogene Informationen liegen vor:
Ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (PlanÖ 10/2023) in Bezug auf die Tiergruppe der Vögel (Avifauna) und Reptilien, Fledermäuse, Amphibien, Käfer, Libellen, Heuschrecken und sonstige Säugetiere wurden nach Überprüfung der vorhandenen Habitatstrukturen als keine potenziell betroffen artenschutzrechtlich relevanten Artengruppen beurteilt. Der Fachbeitrag ist Teil des Umweltberichtes. Als weitere umweltbezogene Information liegt ein Gutachten zum Schutzgut Boden vor (IBU 03/2023).
Im Rahmen der Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB sind umweltrelevante Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von der Öffentlichkeit eingegangen. Wesentliche Sachverhalte und Verfasser der Stellungnahmen werden zusammenfassend aufgeführt:
• Boden und Wasser:
Hinweise zum Bodenschutz und zur Qualität der Böden, zur Entwässerung des Plangebietes und zur Niederschlagswasserbewirtschaftung, zur Schmutzwasserableitung, zur Versickerung, zum Abwasser, zum Vorsorgenden Bodenschutz, zum Bodenschutz allgemein, zur Versiegelung und zur Qualität der Böden, zum schutzgutbezogenen Ausgleich, Hinweise zur Betroffenheit der Baugrubenwasserhaltung, zu Starkregenereignissen, zur Lage innerhalb eines Heilquellenschutzgebietes und außerhalb von Überschwemmungsgebieten, zum VRG Grundwasserschutz, Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in den Boden- und Wasserhaushalt sowie in die Agrarstruktur, keine Hinweise auf Altlasten im Plangebiet und keine Hinweise auf das mögliche Vorhandensein von Kampfmitteln
(Vogelsbergkreis Gesundheitsamt, Wasser- und Bodenschutz, Vogelbergkreis FD Landwirtschaft, RP Darmstadt Kampfmittelräumdienst, RP Gießen Dez. Obere Landesplanungsbehörde, Grundwasserschutz und Oberirdische Gewässer, Altlasten, Bodenschutz, Landwirtschaft).
• Klima und Luft:
Zu diesem Schutzgut liegen keine Stellungnahmen vor.
• Tiere und Pflanzen:
Hinweise auf Kompensationsmaßnahmen im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen genutzten Flächen. Hinweise zum Artenschutz, zur Bepflanzung und zu Begrünungsmaßnahmen, zum Insektenschutz und zu Lichtimmissionen, zu Maßnahmen für den Artenschutz (CEF-Maßnahmen)
(Vogelsbergkreis Fachdienst Landwirtschaft, Untere Naturschutzbehörde, RP Gießen Dez. Landwirtschaft)
• Biologische Vielfalt:
Hinweise zur Landschaftsbildbeeinträchtigung und zur Gestaltung der Einfriedungen.
(Vogelsbergkreis Untere Naturschutzbehörde).
• Landschaft:
Zu diesem Schutzgut liegen keine Stellungnahmen vor.
• Natura-2000-Gebiete:
Hinweise zum Vogelschutzgebiet „Vogelsberg“ (Vogelsbergkreis Untere Naturschutzbehörde).
• Sonstige Schutzgebiete:
Zu diesem Schutzgut liegen keine Stellungnahmen vor.
• Mensch, Gesundheit und Bevölkerung:
Allg. Hinweise zu Altlasten, aber keine Hinweise auf Altlasten im Plangebiet, Hinweise zu Immissionen, zum Abfall, zur Abfallentsorgung, Keine Hinweise zu Kampfmitteln, zum Tourismus (Hessen Mobil, Vogelsbergkreis Untere Naturschutzbehörde, Wasser- und Bodenschutz, RP Darmstadt KMRD, RP Gießen Dez. Altlasten, Bodenschutz, Abfall).
• Kultur- und sonstige Sachgüter, kulturelles Erbe:
Zu diesem Schutzgut liegen keine Stellungnahmen vor.
• Gebiete zur Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität:
Zu diesem Schutzgut liegen keine Stellungnahmen vor.
• Sonstiges:
Hinweise zum Standort (Alternativendiskussion) (Vogelbergkreis FD Landwirtschaft)
Die umweltrelevanten Stellungnahmen werden zusammen mit der Umweltprüfung (Umweltbericht), in der die Aspekte der Kompensation und Regelungen nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und dem Hess. Naturschutzgesetz behandelt sind sowie den Gutachten zum Thema Artenschutz und Bodenschutz öffentlich ausgelegt.
(5) In Ausführung des § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) werden die Planunterlagen des Bebauungsplanes (Plankarte und Begründung), der FNP-Änderung (Plankarte und Begründung), des Umweltberichtes, des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages, des Bodengutachtens und den o.g. umweltrelevanten Stellungnahmen der Fachbehörden in der Zeit vom
19.10.2023 – 21.11.2023 einschließlich
im Internet auf der Homepage der Gemeinde www.lautertal-vogelsberg.de unter der Rubrik: Gemeinde: Wohnen & Leben) veröffentlicht und können ebenfalls über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (bauleitplanung.hessen.de) eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Lautertal (Vogelsberg), Zimmer 1, Rathausstraße 3, 36369 Lautertal, während der Dienststunden und außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung. In dieser Zeit ist Gelegenheit gegeben sich über die allgemeinen Zielen und Zwecke der Planung zu informieren und schriftlich oder zu Protokoll zu äußern. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist zum Beispiel unter der E-Mail-Adresse info@fischer-plan.de oder bei der Gemeinde unter bauen@lautertal-vogelsberg.de möglich.
(6) Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr.3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen zu dem Bauleitplanverfahren während der Internet- und Auslegungsfrist abgegeben werden können und das nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
(7) Für die FNP-Änderung gilt, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
(8) Die Gemeinde Lautertal hat gemäß § 4b BauGB das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens beauftragt.