Bauleitplanung der Gemeinde Lautertal, Ortsteil Eichenrod

Bebauungsplan „Südlicher Brunnenweg“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB (Baugesetzbuch) sowie Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

(1) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lautertal hat am 18.05.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13b BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Südlich Brunnenweg“ im Ortsteil Eichenrod beschlossen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lautertal hat am 01.11.2023 einen Ergänzungsbeschluss zum Aufstellungsbeschluss gefasst und darin die Verfahrensart in ein zweistufiges Regelverfahren inklusive Flächennutzungsplanänderung umgestellt.

(2) Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen. Betroffen sind die Flurstücke 13tlw. und 9/2tlw. (Brunnenweg) der Flur 4, Gemarkung Eichenrod (Lautertal (Vogelsberg)).

3) Planziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes i.S.d. § 4 BauNVO. Das Plangebiet ist über den Brunnenweg bereits erschlossen. Der Bereich ist bislang nur einseitig bebaut und bietet sich damit städtebaulich für eine Vervollständigung zur beidseitigen Bebauung an.

(4) Der Aufstellungsbeschluss sowie der Ergänzungsbeschluss für den Bebauungsplan und die Flächennutzungsplan-Änderung werden hiermit gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

(5) Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für die Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt gemäß den Vorgaben des BauGB und dient im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplan-Änderung zu integrieren.

(6) Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) werden die Planunterlagen des Vorentwurfes des Bebauungsplanes sowie der Flächennutzungsplan-Änderung (einschließlich Begründungen, Umweltbericht sowie Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag) in der Zeit vom

18.12.2023 – 02.02.2024 einschließlich

im Internet unter der Adresse www.lautertal-vogelsberg.de/rathaus-politik/a-bis-z/b/bauleitplanung.html veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Lautertal (Vogelsberg), Zimmer 1, Rathausstraße 3, 36369 Lautertal. Die Einsichtnahme ist während der Dienststunden der Verwaltung und nach Vereinbarung möglich.

Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, ab-gegeben werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist zum Beispiel unter der E-Mail-Adresse info@fischer-plan.de möglich.

(7) Gemäß § 4b BauGB ist das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens beauftragt.