hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
(1) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lautertal hat in ihrer Sitzung am 9.11.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Im alten Struthgrund“ im Ortsteil Dirlammen beschlossen.
(2) Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Lautertal die Änderung des Flächennutzungsplans für diesen Bereich (Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB) beschlossen.
(3) Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen. Betroffen ist das Flurstück 16 der Flur 3, Gemarkung Dirlammen
(4) Planziel der Bauleitplanung ist die Darstellung und Festsetzung eines Sondergebietes für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage.
(5) Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 S. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
(6) Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) werden die Planunterlagen des Vorentwurfes des Bebauungsplanes sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich der jeweiligen Begründungen mit Umweltbericht und Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag in der Zeit vom
28.02. bis 28.03.2024 einschließlich
im Internet unter der Adresse www.lautertal-vogelsberg.de/rathaus-politik/a-bis-z/b/Bauleitplanung.html sowie über das Bauleitplanungsportal des Landes Hessen https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan veröffentlicht und können dort eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Lautertal (Vogelsberg), Zimmer 1, Rathausstraße 3, 36369 Lautertal. Die Einsichtnahme ist während der Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 8.00h – 12.00h, Mittwoch 14.00h – 18.00h) und nach Vereinbarung möglich. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den Entwürfen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderen Weg, zum Beispiel schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben bzw. vorgetragen werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungahmen ist zum Beispiel unter der e-mail Adresse hd.krauss(at)seifert-plan.com möglich.
(7) Hinweise
Die elektronisch bereitgestellten Beteiligungsunterlagen sind von der Gemeinde Lautertal sorgfältig zusammengestellt. Eine Haftung für eventuelle Fehler - insbesondere der elektronischen Verfälschung- kann gleichwohl nicht übernommen werden. Maßgeblich sind die in der Gemeindeverwaltung Lautertal bereit gehaltenen Beteiligungsunterlagen
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen zur vorliegenden 43. Änderung des Flächennutzungsplanes ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend gemacht werden können.
Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung der Gemeindevertretung beraten und entschieden.
Nach Ablauf der Auslegungsfrist abgegebene und eingehende Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Solarpark Im alten Struthgrund“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich unberücksichtigt bleiben.
Die Vorbereitung und Durchführung der gesetzlichen Beteiligungsschritte wurden einem privaten Planungsbüro, der Planungsgruppe Prof. Seifert aus 35440 Linden übertragen.