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Zaun als grausame Falle für den Hirsch
Jagdbehörde bittet um Entfernung von überflüssigen Zäunen.
"Ein Rothirsch hat sich vor Kurzem in einem Stacheldraht verfangen und zog sich schlimme Verletzungen zu. Ein Jäger erlöste das Tier von seinem vermutlich wochenlangen Leiden. Dies ist kein Einzelfall", berichtet die Jagdbehörde in der Kreisverwaltung und bittet aus Gründen des Tier- und Umweltschutzes, alle überflüssig gewordenen Zäune unverzüglich und restlos zu beseitigen. Die Beseitigungspflicht treffe diejenigen, die die Zäune errichtet hätten und auch die jeweiligen Grundstückseigentümer.
Der Rothirsch hätte sich mit seinem Geweih in einem 50 Meter langen Stacheldraht mit Weidezaun und Astmaterial verfangen. Teile des Drahtes seien durch sein Maul gegangen, so dass eine Nahrungsaufnahme nicht mehr oder nur noch über größte Schmerzen für das völlig abgemagerte Tier möglich gewesen sei. Der wahrscheinlich über mehrere Wochen so gefesselte Hirsch sei durch Zufall entdeckt und aufgrund seiner erheblichen Verletzungen von einem Jäger getötet worden. Der Vorfall ereignete sich innerhalb eines Jagdbezirks im Bereich des Rotwildgebietes "Hoher Vogelsberg" und stellt nach Aussage der unteren Jagdbehörde des Vogelsbergkreises keinen Einzelfall dar. Ein erheblicher Teil solcher Unfälle könnte nach Auffassung der Jagdbehörde vermieden werden. In der Regel stellten nicht die intakten Einzäunungen die größten Gefahren für das Wild dar, sondern hauptsächlich defekte und überflüssig gewordene Zäune.
Die von der Bodenvegetation überwucherten und für die Tiere kaum erkennbaren Drahtgeflechte wirkten dann wie dauerhafte und gefährliche Fallen. Schon beim Überschreiten eines Maschendrahtes oder Knotengittergeflechtes könne es zu fußangel- oder schlingenähnlichen Verstrickungen kommen, aus denen sich die Tiere häufig nicht mehr befreien könnten und qualvoll zugrunde gingen.
05.12.2008
