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"Verwirrende Regelung" durch Vertrag bereinigt
Acht Kommunen einigen sich auf Regelungen zum Kostenausgleich in Kindergärten.

Acht Bürgermeister trafen sich gestern im Trauzimmer der Gemeindeverwaltung Grebenhain, um ihre Unterschriften unter eine Rahmenvereinbarung zwischen ihren Kommunen zu setzen. Die schafft die nötige Rechtssicherheit bei der Umsetzung der Vorschriften zur Bedarfsplanung und eines angemessen Kostenausgleichs nach dem Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB).
Hausherr Manfred Dickert bedankte sich besonders bei seinem Amtskollegen aus Freiensteinau, Friedel Kopp, der als Koordinator fungieren wird. Notwendig geworden war in den Augen der Bürgermeister die Vereinbarung, da unterschiedliche Rechtsauffassungen über die Verpflichtung zum Kostenausgleich bestehen. Durch die Wahlfreiheit der Eltern und Erziehungsberechtigten über den Besuch einer Betreuungseinrichtung ihrer Kinder sieht das HKJGB einen angemessenen Kostenausgleich zwischen Wohn- und Standortgemeinde vor. Nicht definiert ist, was ein "angemessener Kostenausgleich" ist. So einigten sich die Kommunen auf einen Ausgleich in Höhe von 100 Euro pro Kind und Monat, doch in den ballungsraumnahen Gemeinden spricht man bereits von ganz anderen Summen. Bis zu 700 Euro an monatlichen Kosten für einen Kindergartenplatz kommen dort auf die Kommunen zu. Doch eigentlich, so erklären die Bürgermeister, seien die Kosten noch erheblich höher. Denn nach der Bedarfsplanung muss jede Gemeinde eine ausreichende Anzahl freier Kindergartenplätze anbieten. Entscheiden sich aber Eltern für einen Kindergarten an einem anderen Standort, beispielsweise bei Pendlern in der Nähe des Arbeitsplatzes, so fallen der Wohnortgemeinde ja die Elternbeiträge weg. Der in dem Beispielfall genannte Standortkindergarten hätte zum einen den Kostenausgleich der Wohngemeinde, zum anderen den Elternbeitrag für die Betreuung des Kindes. Hier ergibt sich nun aber das Problem, dass im HKJGB ein Kostenausgleich der Wohngemeinde gegenüber der Standortgemeinde vorgesehen ist, der sich auf die "anteilige Aufwendung zu den Betriebskosten, die der Standortgemeinde für die Aufnahme des Kindes entstehen", beschränkt. Wo hingegen im Sozialgesetzbuch von einer angemessenen Kostenübernahme die Rede ist. Die Verwirrung um die "gesetzliche Regelung, die der hessische Landtag da in die Welt gesetzt hat", so Kopp, geht soweit, dass sich im Raum Marburg derzeit zwei Gemeinden einvernehmlich einen Rechtsstreit liefern, um durch einen Präzedenzfall eine gültige Aussage zu erzwingen.
Dabei soll nicht der Eindruck erweckt werden, dass sich die Bürgermeister gegen die Wahlfreiheit der Eltern aussprechen. Einzig die "handwerklichen Fehler", so Dickert, bereiteten ihm und seinen Amtskollegen Kopfschmerzen. Denn die finanziellen Belastungen, die nach dem derzeitigen Stand der Dinge auf die ländlichen Gemeinden zukommen können, seien enorm. Und profitieren würden von der Situation die Großgemeinden und die Ballungsräume. Hierin sahen die Anwesenden auch den Hauptgrund, weshalb sich Lauterbachs Bürgermeister Vollmöller der Rahmenvereinbarung nicht anschließen wollte. Anders sei es mit den Verantwortlichen der Stadt Fulda, berichtet Wartenbergs Bürgermeister Manfred Dickel. Hier habe man sich auf einen ähnlichen Vertrag geeinigt.
"Das ist ein kurzfristiger Egoismus, der die Region schwächt", kommentierte Schottens Bürgermeisterin Susanne Schaab-Madeisky das "Nein" ihrer Amtskollegen aus Alsfeld und Lauterbach. Sie wünscht sich, ebenso wie ihre Kollegen, eine kreisweite Regelung. Was sie weiter vorantreiben wollen, ist die, wie Bürgermeisterin Schaab-Madeisky meinte, "Schadensbegrenzung". Das hessische Gesetz schwäche die ländlichen Kommunen. "Die großen Kommunen versuchen, die kleinen gegeneinander auszuspielen. Wir betreiben hier Klimapflege." Gegenüber der Gesetzgebung sei man allerdings relativ hilflos.
Im Durchschnitt sind es derzeit fünf Kinder, die nicht im Kindergarten des Wohnortes angemeldet sind. Im Hinblick auf die weitere demografische Entwicklung bleibt die Frage offen, ob es für den ländlichen Raum auch in Zukunft erstrebenswert ist, als Wohnort für junge Familien zu werben, wenn doch die Gefahr besteht, dass man für die Kinder einerseits einen Kindergartenplatz bereithalten muss, auf der anderen Seite aber einen Ausgleich an andere Gemeinden zahlen muss, weil die Eltern von ihrem Wahlrecht bei der Kinderbetreuung Gebrauch machen. Grebenhains Bürgermeister Dickert wehrt sich gegen ein Szenario, bei dem die ländlichen Kommunen aus finanziellen Erwägungen heraus praktisch gezwungen werden, Familien mit Kindern den Zuzug zu erschweren. Vielmehr setzt er auf eine Qualitätssteigerung bei der Kinderbetreuung. "Es muss interessant bleiben, die Kinder in der eigenen Gemeinde zu betreuen." Er und seine Kollegen hoffen, dass noch weitere Gemeinden der Rahmenvereinbarung zustimmen.
10.07.2009
