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"Im Regionalplan genug Potenzial für Windenergie"
Weder einen sachlichen Grund noch eine rechtliche Basis sieht der Gießener Regierungspräsident Wilfried Schmied für die jüngsten Aussagen, eine neue Landesregierung würde den Energieteil des soeben beschlossenen Regionalplans Mittelhessen nicht genehmigen.
"Der neue Regionalplan bietet genügend realistisches Entwicklungspotenzial für die Windenergie. In Mittelhessen stehen mit 220 Anlagen bereits über 50 Prozent der hessischen Windräder, die derzeit 180 Megawatt Strom erzeugen", berichtet er. "Die neuen Vorranggebiete des Regionalplans ermöglichen weitere 215 Anlagen, die mit der heute moderneren Technik zusätzliche 325 Megawatt (MW) Strom produzieren könnten." Die so erzeugten 500 MW "Windstrom" würden fünf Prozent (statt zurzeit zwei) des mittelhessischen Strombedarfs decken. <//font>
Bereits 2007 habe die Regionalversammlung beschlossen, ein Drittel der regionalen Energieerzeugung mit erneuerbaren Energien (Windkraft, Solartechnik, Geothermie, Biomassenutzung) bis 2020 anzustreben. Mit der Verabschiedung des neuen Regionalplans habe das Gremium zugleich beschlossen, den "in Kraft getretenen Regionalplan zu ändern und durch einen Sachlichen Teilplan `Regionales Energieversorgungskonzept´, das die Nutzung erneuerbarer Energien in den Mittelpunkt stellt, zu ergänzen".
"90 Prozent seines Inhalts sind unstrittig und werden von allen in der Regionalversammlung vertretenen Fraktionen mitgetragen." Nur die Fraktion der Grünen habe stets gegen den Energieteil gestimmt. Wer mehr Vorrangflächen für Windkraftanlagen haben wolle, müsse dafür auch eine Mehrheit unter den Abgeordneten der Regionalversammlung finden und konkrete Vorgaben in Gesetzen oder im Landesentwicklungsplan definieren.
Nur weil sie etwa zu nahe an Ortschaften (Mindestabstand 750 Meter) liegen oder mit Rücksicht auf den Vogelschutz ausgeklammert wurden, seien verschiedene Flächen im Regionalplan nicht berücksichtigt oder verändert worden. Seit Jahren gäbe es zahlreiche Widerstände in Ortslagen, wenn auf benachbarten Höhenzügen Windkraftanlagen errichtet werden sollten. Daher bringe auch der Vorschlag, den Gemeinden mehr Entscheidungsbefugnisse einzuräumen, die Windenergie nicht wirklich voran: "Nur drei von 101 mittelhessischen Kommunen fordern mehr Flächen, meist verhält es sich genau andersherum."
Entscheidendes Kriterium für Investoren sei nicht die Zahl der Flächen im Plan, sondern die Windhöffigkeit und damit die wirtschaftliche Effizienz der einzelnen Standorte, erinnert Schmied. Demzufolge stünde ein Großteil der mittelhessischen Anlagen im Vogelsberg. Für die meist auf besonders windhöffigen Standorten stehenden älteren Anlagen sei zudem bedeutsam, dass die Regionalversammlung - ohne die aktuellen Ausschlusskriterien anzulegen - grundsätzlich deren "Repowering" ermöglicht habe; hier könnten somit künftig weit effizientere, moderne Anlagen errichtet werden, die ein zusätzliches Plus an Windstrom (über die genannten 500 MW hinaus) ermöglichten.
16.10.2008
