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Aktuelles | Gemeinde Lautertal - Details

Keine neue Regensteuer, Gebühren nur anders verteilt



Fachmann informierte Gemeindevertreterversammlung über gesplittete Abwassergebühr - Weitere Beratung ist im Fachausschuss vorgesehen.

Nach dem anderthalbstündigen Vortrag von Jürgen Capelle vom Ingenieurbüro Müller und Richter hatten die Gemeindevertreter in Sachen gesplittete Abwassergebühr Neues erfahren und "waren viel schlauer geworden". Doch es gab danach noch viele Fragen, von denen der Fachmann einige beantwortete. Es besteht aber weiterer Informationsbedarf, auch bei Härtefällen. Da die Parlamentssitzungen in Lautertal um 22.30 Uhr enden und am Mittwochabend noch zahlreiche Punkte zu behandeln waren, setzte Vorsitzender Hans-Jürgen Herbst um 22.10 Uhr einen Schlusspunkt. Der Haupt-, Finanz-, Bau-, Land- und Forstwirtschaftsausschuss wird sich jetzt mit der Thematik intensiv befassen. Bis dahin wurde die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr vertagt.

"Ich möchte den Bürgern die Angst nehmen", sagte Capelle zu Beginn seines Vortrags. Vor etwa 20 Jahren habe ein Bürger mit dem Gang vor Gericht die Debatte um die gesplittete Abwassergebühr in Gang gebracht. Der Regenkreislauf solle in der Region erhalten bleiben, denn der sichere für die nächsten Generationen das Trinkwasser.

Keine Erhöhung

Künftig würden die Gebühren nach dem Anfall von Schmutz- und Regenwasser erhoben. Die Abgabe solle gerechter verteilt, aber nicht erhöht werden. Nur für versiegelte Flächen, von denen das Wasser in den öffentlichen Kanal fließe, sei zu zahlen. Er erwähnte als Beispiel Wasser vom Dach, das über die Regenrinne in den Kanal eingeleitet werde. Dazu gehöre auch Wasser, das von einer befestigten Garageneinfahrt zur Straße hin fließe und dort in den Gulli gelange.

Zum besseren Verständnis führte er ein Rechenbeispiel aus einer fiktiven Gemeinde mit einem jährlichen Wasserverbrauch von 650 000 Kubikmetern an. Bei einem Kubikmeterpreis von sechs Euro machten das 3,9 Millionen Euro Kanalbenutzungsgebühren. Teile man das Wasser auf, dann seien für 650 000 Kubikmeter Schmutzwasser 3,1 Millionen Euro zu zahlen, hinzu kämen 800 000 Euro für Regenwasser auf einer Fläche von 1,6 Millionen Quadratmetern. Das mache rechnerisch 4,76 Euro für den Kubikmeter Schmutzwasser und 0,50 Euro Regenwasser. Im Bundesdurchschnitt müssten pro Quadratmeter versiegelter Fläche im Jahr 30 bis 60 Cent entrichtet werden, sagte Capelle. Bei einem Einfamilienhaus werde sich seiner Einschätzung nach bei der neuen Gebühr kaum etwas ändern. Bei Mehrfamilienhäusern könne sie sogar noch weniger werden, weil dort die versiegelte Fläche kleiner sei. Mehr zahlen müssten die Betreiber von Verbraucher- und Supermärkten wegen der großen Dachflächen und versiegelten Parkplätze sowie des geringen Trinkwasserverbrauchs. Die Schmutzwassergebühr werde generell gesenkt, sagte der Planer. Es werde keine neue Regensteuer eingeführt. Die Gebühren würden nur gesplittet, also anders verteilt, stellte er klar.

Befragung der Bürger

Die Größe der versiegelten Fläche wird laut Auskunft von Capelle durch eine Befragung ermittelt, dazu müssten Erhebungsbögen von den Bürgern ausgefüllt werden. Mache da einer nicht mit, schätze die Gemeinde die Fläche. Ändere sich die Größe der versiegelten Fläche, müsse das der Kommune innerhalb eines Monats mitgeteilt werden. Die Bürger hätten zu jeder Zeit die Möglichkeit, Flächen zu versiegeln oder zu entsiegeln.

Bei der Gebührenberechnung spielen zahlreiche Faktoren eine Rolle. Die der Gemeindevertretung Lautertal vorgelegten Zahlen sind laut Capelle nach der Mustersatzung des hessischen Städte- und Gemeindebunds errechnet worden.

Faktoren

Dächer: Dachflächen allgemein Faktor 1,0, ermäßigte Dachflächen (Grün- oder Kiesschüttdächer) 0,5. Befestigte Flächen: Asphalt und Beton 1,0, Pflaster und Platten 0,7, Kies-, Splitt- und Schotterflächen 0,5, Rasengittersteine und Ökopflaster 0,2. Bei der Ermittlung bebauter und künstlich befestigter Grundstücksflächen bleiben solche Flächen ganz oder teilweise außer Ansatz, von denen dort anfallendes Niederschlagswasser in Zisternen oder ähnlichen Behältnissen (keine Regentonne) verwendet wird. Diese müssen mindestens einen Kubikmeter Regenwasser fassen, das auf dem Grundstück gesammelt und insbesondere zur Gartenbewässerung oder als Brauchwasser (Toilette/Waschmaschine) verwendet wird. Hier gibt es weitere Einstufungsmerkmale.

Der Projektablauf soll transparent sein, versicherte Capelle. Für ihn ist das Überfliegen der Flächen, so wie es Lautertal durchgeführt hat, die bestehende Erfassungsmethode. Dabei könnten auch weitere Daten ermittelt werden, die der Gemeinde hilfreich seien. Die Befliegung hat Lautertal im Verbund mit anderen Gemeinden des Kreises und im Kreis Fulda durchführen lassen. Jetzt müsse eine vorläufige Entwässerungssatzung verabschiedet werden. Informationsbroschüre, Bürger-Informations-Abende, eine kostenlose telefonische Beratung (fünf Apparate), Bürgersprechstunden (unter vier Augen), ein "offenes, transparentes Verfahren" und "Informationen so viel Sie benötigen", versprach er. Capelle bot auch gesonderte Informationsabende für Landwirte, Vereine und Gewerbetreibende an. "Es gibt noch mindestens zwei Bürgerversammlungen zu diesem Thema", versprach Hans-Jürgen Herbst, Vorsitzender der Gemeindevertreterversammlung.

"Wenn Sie den Fragebogen bekommen haben, überprüfen Sie die Angaben und korrigieren Sie ihn, wenn es erforderlich ist", empfahl Capelle. Im Bundesdurchschnitt setze sich die gesplittete Abwassergebühr zu 60 Prozent aus Schmutz- und zu 40 Prozent aus Regenwasseraufkommen zusammen.

Wegen zahlreicher Fragen, insbesondere auch der Härtefälle auf ehemaligen landwirtschaftlich genutzten Grundstücken soll sich der Fachausschuss noch einmal intensiv mit der Materie befassen. Dann kann das Parlament auch die vom Gemeindevorstand erwünschte Bereitstellung von 36 000 Euro im Etat 2012 beschließen.Rechenbeispiel: Grundstück mit einer Fläche von 800 Quadratmetern, 144 Quadratmeter Dachfläche, 50 Quadratmeter Terrasse mit Platten, 250 Quadratmeter Hof mit Ökopflaster. Berechnung der versiegelten Fläche; 144 Quadratmeter Dach mal 1,0 ergibt 144 Quadratmeter, Terrasse mit Platten 50 Quadratmeter mal 0,7 ergibt 35 Quadratmeter, Hoffläche mit Ökopflaster 250 Quadratmeter mal 0,2 ergibt 50 Quadratmeter. Das macht zusammen 229 Quadratmeter, die zur Regenwassergebühr herangezogen werden.

Lauterbacher Anzeiger (gs)
02.09.2011

 

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